Technische Anlage zur Anlage 10 (Medikationscheck) vom 31.08.2012 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KV Berlin und der Knappschaft
Anlage 11, Anhang a (Musterinformationsschreiben an den Arzt zum Beratungsgespräch für Pflegepersonen) zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KV Berlin und der Knappschaft
Anlage 11, Anhang b (HPS Häusliche Pflege-Skala) zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KV Berlin und der Knappschaft
Anlage 11, Anhang c (Technische Anlage, Beratungsgespräch für Pflegepersonen) zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KV Berlin und der Knappschaft
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b SGB V zwischen der Knappschaft, der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Lesefassung); Stand 01.07.2017
Nachtrag zur Vereinbarung zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KV Berlin und der Knappschaft - Anpassung der Technischen Anlage zur Anlage 10 (Medikationscheck), gültig ab 01.07.2012
Nachtrag zur Vereinbarung zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der KV Berlin und der Knappschaft; gültig ab 01.07.2017
Vereinbarung vom 12.12.2011 zur Fortführung des Vertrages über die hausarztzentrierte Versorgung zwischen der KV Berlin und der Knappschaft; gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation, Anlage 3 zum Vertrag vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: 1. Nachtrag zum Vertrag vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012