Die KV Berlin hat sich mit den Berliner Krankenkassen geeinigt: Die COVID-19-Impfung ist rückwirkend zum 8. April 2023 Kassenleistung und die Vergütung für die Grippeschutzimpfung wird angehoben.
Knappschaft-Versicherte: Vergütung für U-Untersuchungen zum 1. April angehoben
Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 mit der Knappschaft wurden zum 1. April aktualisiert und die Vergütung für an den Verträgen teilnehmende Ärzt:innen wurde angehoben.
Test auf Hepatitis B soll früher in der Schwangerschaft erfolgen
Frauen sollen künftig früh in der Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Der Mutterpass wird entsprechend angepasst, aktuelle Versionen behalten ihre Gültigkeit.
Nach Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung hat der Bund Details zur Schutzimpfung sowie zur Präexpositionsprophylaxe in der COVID-19-Vorsorgeverordnung festgelegt.
15-Euro-Zuschlag auch in der hausarztzentrierten Versorgung
Auch in der hausarztzentrierten Versorgung erhalten Hausärzt:innen einen Zuschlag von 15 Euro, wenn sie dringende Termine an Fachärzt:innen vermitteln.
Änderungen im EBM betreffen die ärztlichen Leistungen der Radiosynoviorthese, die Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten sowie die Infusionstherapie mit Roctavian bei schwerer Hämophilie.
Vergütung für DiGA bei psychischen Erkrankungen festgelegt
Für die digitale Anwendung „Invirto“ bei Angststörungen gibt es ab 1. April eine neue Leistung im EBM. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „elona therapy Depression“ im MBV-Ä festgelegt.
Die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien wird zum 1. April als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt. Zudem wurde für die GOP 32851 der Leistungsinhalt im EBM klargestellt.
An der „Gesund schwanger“-Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Versicherten eine geänderte Versicherteninformation und Screeningfragebögen aushändigen. Auch weitere Anlagen wurden angepas…
Schutzimpfungsvereinbarungen zum 1. Januar 2023 angepasst
In den Berliner Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen wurde die Vergütung der Grippeschutzimpfung angepasst und eine neue Dokumentationsziffer für die Gelbfieberimpfung aufgenommen.
Seit 1. Januar: Keine Vergütung für DIGA-Erstverordnung
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Erstverordnung einer DIGA Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen. Die GOP 01470 und die Pauschale 86701 können nicht mehr abgerechnet werden.
Ärzt:innen erhalten jeweils einen Zuschlag auf die Versicherten- und Grundpauschale, wenn sie im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 Kinder wegen Atemwegserkrankungen behandelt haben.
Psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung in Grundpauschale überführt
Ab dem 1. April 2023 sind die psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung in die jeweilige Grundpauschale einkalkuliert. Die bisher zur Abrechnung verwendeten GOP werden gestrichen.
Änderung in der QS-Vereinbarung PET und PET/CT zum 1. Januar 2023
Zum 1. Januar 2023 wurde die Grundgesamtheit für Dokumentationsprüfungen angepasst. Hierbei hat sich die Auswahl der zu überprüfenden Ärzt:innen geändert.
Vorgaben für das Mammographie-Screening-Programm zum 1. Januar angepasst
Zum 1. Januar 2023 wurden unter anderem die Vorgaben zur Tumordokumentation und das Verfahren zur Sicherung der histopathologischen Befundqualität angepasst.
Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2023 angepasst
Ab 2023 gelten wieder die regulären Fortbildungsanforderungen. Zudem kann die Kostenpauschale 86516 auch im Rahmen von Arzneimittel-Härtefallprogrammen abgerechnet werden kann.
Dialyse: Höhere Sachkostenpauschale und Zuschlag bei COVID-19
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar 2023 angehoben. Außerdem können Dialyseärzt:innen den Infektionszuschlag bei COVID-19-Patient:innen dauerhaft abrechnen.
Präexpositionsprophylaxe mit Evusheld: Neue GOP ab 1. Januar
Für die Präexpositionsprophylaxe einer COVID-19-Erkrankung mit dem monoklonalen Antikörper Evusheld® hat der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2023 eine neue GOP in den EBM aufgenommen.
Angesichts der aktuellen Infektionswelle sind Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für Kinder-Untersuchungen ab der U6 ausgesetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2023.
Anspruch auf Zweitmeinung bei Entfernung der Gallenblase
Vor planbarer Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie) besteht ab 1. Januar 2023 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Ab 1. Januar 2023: Zuschläge für Terminvermittlungen stehen fest
Termine, die durch die Terminservicestelle (TSS) oder Hausärzt:innen vermittelt wurden, werden ab dem 1. Januar höher vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Details geeinigt.
Neue ambulante Eingriffe und höhere Vergütungen – KBV und GKV-Spitzenverband haben zu Januar 2023 EBM-Änderungen beschlossen, um das ambulante Operieren zu fördern.
Ab 2023: TMZ-Jahresstatistik startet und EBM angepasst
Ab dem 1. Januar müssen Telemedizinische Zentren Daten für die jährliche Jahresstatistik zum Telemonitoring Herzinsuffizienz erheben. Zudem treten in diesem Bereich mehrere EBM-Änderungen in Kraft.
Ab dem 1. Januar müssen Praxen gesetzlich Versicherten keine zweite ausgedruckte AU-Bescheinigung mehr aushändigen. Arbeitgeber rufen diese digital bei der Krankenkasse ab.
Abrechnungsgenehmigung für die Audiometrie entfällt
Die audiometrische Untersuchung stellt ab dem 1. Januar 2023 kein Genehmigungsverfahren mehr dar, weshalb eine Antragstellung entfällt. Auch das audiometrische Wartungsprotokoll entfällt ab Q1/2023.
Potenzialerhebung und Verordnung: Neue Leistungen im EBM
Mit Start der AKI-RL zum 1. Januar werden neue Leistungen zur Potenzialerhebung und Verordnung in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist nur mit Genehmigung der KV Berlin möglich.
Für erste Fragen zur Kindergesundheit bietet die BKK Schwangeren eine U0 an. Am „Hallo Baby“-Vertrag teilnehmende Gynäkolog:innen bekommen eine Vergütung, wenn sie auf diese Beratung hinweisen.
Angepasste Betreuungspauschalen und Strukturen – für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 treten rückwirkend zum 1. Oktober Änderungen in Kraft, für das DMP Diabetes mellitus Typ 1 zum 1. Januar 2023.
Neuer Vertrag zur Vorsorge mit KKH und HEK geschlossen
Hausärzt:innen können Versicherten der KKH und HEK seit dem 1. November neue übergreifende Vorsorgeleistungen anbieten und gegenüber der KV Berlin abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Psychiatrisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung Anfang Oktober gestartet
Der neu genehmigte Netzverbund des Praxisnetzes PIBB ermöglicht Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, Behandlungsleistungen nach der KSVPsych-RL zu erbringen und abzurechnen.
Frühbehandlungsstrukturvertrag AOK: Darmkrebsfrüherkennung ab 2023 nicht mehr abrechenbar
Die AOK Nordost hat zum 1. Januar 2023 die Anlage 1 des „Frühbehandlungsstrukturvertrags“, die die abrechenbaren Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung regelt, gekündigt.
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Neue Regelungen ab Oktober
Ärzt:innen haben mehr Zeit, um die Daten in den Krebsfrüherkennungsprogrammen Darm- und Zervix-Karzinom elektronisch zu übermitteln und Abklärungskoloskopien müssen gesondert gekennzeichnet werden.
EBM: „Chirotherapie“ in „Manuelle Medizin“ umbenannt
Zum 1. Oktober wird im EBM die Terminologie „Chirotherapie“ durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Für Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzbezeichnung ändert sich nichts.
Bivalente Impfstoffe: Neue Abrechnungsziffern ab Oktober
Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-GOP.
Künstliche Befruchtung nach Kryokonservierung: Neue GOP 08536
Ab 1. Oktober ist die hormonelle Endometriumsvorbereitung für eine künstliche Befruchtung nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen abrechenbar.
Leistungen für Reha-Verordnungen werden höher vergütet
Rückwirkend zum 1. Juli 2022 wird die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation höher bewertet und für die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation wurde ein neuer Zuschlag eingeführt.
Neue GOP zur Behandlung von Lungenkarzinom und Darmkrebs
Zur Anwendung des Arzneimittels Tepmetko® beim Lungenkarzinom sowie des Wirkstoffes Ironetecan zur UGT1A1-Genotypisierung bei Darmkrebs werden zum 1. Oktober neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Seit 1. Juli können auch Urolog:innen am Onkologie-Vertrag mit der TK teilnehmen
Die KV Berlin und die TK haben ihren Onkologie-Vertrag erweitert und in Module strukturiert. Das Modul 2 regelt, wie Urolog:innen am Vertrag teilnehmen und Leistungen abrechnen dürfen.
Rahmenvereinbarung Onkologie mit der AOK Nordost ergänzt
Die AOK Nordost und die KV Berlin haben für die Rahmenvereinbarung Onkologie Ziele in Bezug auf die ärztliche Verordnung von Krankenbeförderung vereinbart.
Erstattungsbeträge zur Finanzierung der TI angepasst
Rückwirkend wurden die Erstattungsbeträge für die TI-Erstausstattung und verschiedene TI-Anwendungen angehoben. Außerdem werden zusätzliche Kartenterminals finanziert.
Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus: Änderungen zum 1. Juli
Der Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus mit der DAK-Gesundheit wurde aufgrund rechtlicher Regelungen zum 1. Juli 2022 angepasst.
Ab 1. Juli: BIG direkt gesund tritt DAK-Vertrag bei
Seit dem 1. Juli 2022 können auch Versicherte der BIG direkt gesund in den DAK-Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie eingeschrieben werden.
So bestellen Sie die Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien“
Die Bereitstellung der Versicherteninformation ist Teil der ärztlichen Beratung für den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT. Ärzt:innen können den Flyer bei der KV Berlin bestellen.
Vertreterversammlung spricht KV-Vorstand vollstes Vertrauen aus
In der Vertreterversammlung (VV) vom 30. Juni hat der KV-Vorstand den Abrechnungsprozess der Corona-Teststellen dargelegt und sich den Fragen der VV gestellt.
Ab 1. Juli: Kennzeichnung für COVID-19-Leistungen entfällt
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Leistungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Leistungen erbracht werden, nicht mehr mit der SNR 88240 gekennzeichnet werden.