Für den Zulassungsbezirk Berlin gilt seit dem 28.10.2020 ein neuer Bedarfsplan. Hierbei ist zu beachten, dass der neue Bedarfsplan Berlin für die Arztgruppe der Hausärzte gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie eine abweichende Raumordnung vorsieht. Es erfolgt eine Gliederung in drei Planungsbereiche:

  • Planungsbereich I: Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln
  • Planungsbereich II: Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg
  • Planungsbereich III: Treptow-Köpenick

Nähere Erläuterungen hierzu sind in den Grundsätzen des Bedarfsplans 2020 zu finden.

Neue Zulassungsmöglichkeiten für Hausärzte

Mit Beschlüssen vom 18.11.2022, wirksam am 18.11.2022  hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) festgestellt, dass für die Arztgruppe der Hausärzte Überversorgung in den Planungsbereichen II und III Berlin, gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. § 17 Absatz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie nicht besteht. 

Die Feststellungen erfolgen gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. §§ 17 Absatz 3, 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der Auflage, dass Zulassungen 

  • in der Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) im Umfang von 85,5 Niederlassungsmöglichkeiten
  • in der Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick) im Umfang von 49,5 Niederlassungsmöglichkeiten

erfolgen dürfen.