eLiSa - electronic Life Saver: 3. Änderungsvereinbarung vom 20./28.05.2021 Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK…
eLiSa - electronic Life Saver: Vergütung und Abrechnung für teilnehmende Ärzte (Anlage 1 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für…
eLiSa - electronic Life Saver: Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherter (Muster) (Anlage 2 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes…
eLiSa - electronic Life Saver: Übermittlung Teilnehmerverzeichnis Arzt (Anlage 3 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte…
eLiSa - electronic Life Saver: Teilnahmebedingungen (Anlage 4 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK Nordost -Die…
eLiSa - electronic Life Saver: Software (Anlage 1 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK Nordost -Die…
eLiSa - electronic Life Saver: Erläuterungen zum Versorgungsauftrag nach §1 und den Aufgaben der teilnehmenden Ärzte nach § 4 (Anlage 6 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein…
eLiSa - electronic Life Saver: Zeitverzug für Datenbereitstellung (Anlage 7 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK…
eLiSa - electronic Life Saver: Technische Teilnahmebedingungen RpDoc® eMMa (Anlage 8 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für…
eLiSa - electronic Life Saver: Elektronische Informationsbereitstellung (Anlage 9 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte…
eLiSa - electronic Life Saver: Support laufender Betrieb (Anlage 10 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK Nordost…
eLiSa - electronic Life Saver: Quartalsabrechnung der KV Berlin (Anlage 11 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK…
eLiSa - electronic Life Saver: Teilnahmeerklärung Arzt (Anlage 12 zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK Nordost…
Vereinbarung vom 18.12.2008 über den Pro-Statione-Bedarf für Erste-Hilfe-Stellen zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.01.2009
Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten ("Frühbehandlungsstrukturvertrag") vom 12.02./19.02.2015 zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost, gültig ab 01.01.2015
1. Änderungsvereinbarung vom 28.09.2017 zum Frühbehandlungsstrukturvertrag vom 12.02./19.02.2015 gem. § 73a SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.07.2015
Anlage 1 vom 12.10.2017 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten ("Frühbehandlungsstrukturvertrag") vom 12.02./19.02.2015 - Vertrag über Maßnahmen zur Darmkrebsfrüherkennung zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost;…
3. Änderungsvereinbarung zur Anlage 1 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten ("Frühbehandlungsstrukturvertrag") vom 18.09.2019 zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.10.2019
4. Ergänzungsvereinbarung zur Anlage 1 zum Strukturvertrag gemäß § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten (,,Frühbehandlungsstrukturvertrag"), Vertrag über Maßnahmen zur Darmkrebsfrüherkennung
zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom…