Die KV Berlin ist bestrebt, den bürokratischen Aufwand der Kostenerstattung möglichst gering zu halten und Ihnen die Auszahlung nach Inbetriebnahme der TI-Anbindung Ihrer Praxis zu ermöglichen. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Quartalsabrechnung. Es ist keine Beantragung erforderlich. Die…
Bei dem ZEV 200 handelt es sich um den Zuschlag für Neupraxen. Im Sinne des TSVG können Neupraxen für acht Quartale keine TSVG-Neupatient:innen abrechnen. Um den Neupraxen im Rahmen der Sicherstellung Ihrer Praxistätigkeit mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, wird der RLV-Fallwert um zwei…
Die Vergütung der Leistungen bei Vorliegen der TSVG-Konstellationen erfolgt extrabudgetär und in voller Höhe zu den Preisen der Euro-Gebührenordnung. Das heißt, dass die gesamte Behandlung der Patientin oder des Patienten durch eine Arztgruppe in dem Quartal zu festen Preisen bezahlt wird…
Wenn es Veränderungen in Ihrer Praxis gab, hat das ggf. eine Neuberechnung des Praxisbudgets zur Folge. Dadurch erfolgt die Zusendung des Bescheides in dem jeweils aktuellem Quartal zu einem späteren Zeitpunkt, wird aber auf keinen Fall vergessen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
Sie können nachschauen, ob die für Sie wichtigen Krankenkassen bereits im KIM-Verzeichnisdienst aufgeführt sind. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Krankenkassen sollten auch in der Lage sein, die eAU zu empfangen.
Es gibt 2 Möglichkeiten um die eAUs zu signieren:
1. mit der Komfortsignatur
Bei diesem Verfahren können Sie mit Ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und Ihrer 6-stelligen PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, müssen Sie dies nur…
In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
Wenn der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich ist, speichert das PVS die AU-Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist. Wenn bereits beim Ausstellen…
Ab dem 01.01.2023 müssen Formulare nur noch nach Wunsch des Patienten oder bei IT Störungen ausgestellt werden. Es besteht keine Verpflichtung diesbezüglich.
Ja, seit dem 01.01.2023 wird auch der Durchschlag an die Arbeitgeber elektronisch versandt und die Patient:innen sollen den Durchschlag dann nur noch auf Wunsch ausgedruckt bekommen.
Für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen von Hausbesuchen haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können die im Voraus in der Praxis aus dem PVS erstellten, unbefüllten Ausdrucke beim Hausbesuch händisch befüllen. Die Daten übertragen Sie später in der Praxis in das PVS und…
Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der „sonstigen Kostenträger“) zeigt Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patient:innen kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, d. h.…
Eine Budgetierung im Jahr 2023 muss fortgeführt werden, da ohne eine Änderung durch den Gesetzgeber die Krankenkassen auch zukünftig nur eine begrenzte Gesamtvergütung für die Ärzt:innen zur Verfügung stellen werden.
Hausärzt:innen können jetzt über eine zertifizierte Onlinefortbildung hinreichende Kompetenzen erlangen, die sie für eine Genehmigung zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege benötigen.
Ja, bei der Bildung Ihres Regelleistungsvolumens werden die RLV-relevanten Fallzahlen des Vorjahresquartals berücksichtigt. Dies gilt nicht im Jahr 2022 für das PEV.
Generell jedoch muss die KV Berlin prüfen, ob der Versorgungsauftrag erbracht wurde. Das kann anhand des Leistungsbedarfes und der…
Anträge zur Erhöhung Ihres Praxisbudgets bzw. zur Anpassung Ihres Praxis-EURO-Volumens (PEV)/Regelleistungsvolumens (RLV) stellen Sie über das Online-Portal der KV Berlin unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge BEV/ZEV bis IV-2022 bzw. Anträge RLV/QZV ab I-2023“. Das…
Anträge auf Neufestsetzung Ihres Praxisbudgets (RLV/PEV) können
niedergelassene und ermächtigte Ärzt:innen, bei angestellten Ärzt:innen der anstellende Arzt / die anstellende Ärztin, bei MVZ, Einrichtungen nach § 400 Abs. 2 SGB V und anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen die…
Vorerst ist es nur möglich Anträge auf Neufestsetzung des Praxis-Euro-Volumens (PEV) für das Jahr 2022 zu stellen. Anträge für das Jahr 2023 können erst mit dem Vorliegen des Honorarverteilungsmaßstabes 2023 und nach der Budgetzuweisung für das 1. Quartal 2023 gestellt werden.
Sie können…
Bitte richten Sie in diesem Fall Ihren Antrag nebst der Begründung und ggf. Nachweisen formlos in Schriftform an :
Per Brief: Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abrechnung 2 / Praxisbudget und Mengensteuerung Masurenallee 6a 14057 Berlin
Per Telefax: zentral …
Das Antragsformular zur Anpassung des Praxisbudgets (RLV/PEV) ist seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr gültig und wurde von der Website der KV Berlin entfernt. Sollten Sie seit dem 1. Mai 2022 einen Antrag unter Verwendung des ungültigen Antragsformulars stellen bzw. gestellt haben, kann der Antrag…