Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der „sonstigen Kostenträger“) zeigt Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patient:innen kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, d. h. Sie drucken die Ausdrucke für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte aus und geben diese der Patientin oder dem Patienten mit.
 

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