Behandlung von Patient:innen

Ja. Diese Leistungen werden, soweit sie nicht aufgrund anderer gesetzlicher oder vertraglicher Regularien (z. B. TSVG, Zweitmeinungsverfahren) außerhalb der MGV zu vergüten sind, vollständig innerhalb der MGV vergütet.

War dieser Artikel hilfreich?

Ja, dies ist möglich. Gemäß § 30 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und die zur Pflege bestimmten Personen freien Zutritt zu abgesonderten, d.h. unter Quarantäne stehenden Personen. Hierbei ist die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen strikt zu beachten.

Weiterführende Informationen finden Sie beim RKI.

 

War dieser Artikel hilfreich?

Bis zum 30. Juni 2022 mussten ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion mit der Kennnummer 88240 gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung ist zum 1. Juli 2022 entfallen.

War dieser Artikel hilfreich?

Seit dem 1. Januar 2022 wird von der KV Berlin bei einem direktem Patientenkontakt ein Hygienezuschlag hinzugesetzt, welcher die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten berücksichtigen soll. Dieser Zuschlag wird zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt, sofern die Behandlung des Patienten/der Patientin in dem Quartal nicht ausschließlich im Rahmen der Videosprechstunde erfolgt ist.

War dieser Artikel hilfreich?