Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung eine zweite Auffrischimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete Personen.
Für die Zweitmeinung können Sie bei Vorliegen einer Abrechnungsgenehmigung Ihre arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale abrechnen. Wenn Sie ergänzende Untersuchungen für notwendig erachten sollten, können diese ebenfalls mit einer medizinischen Begründung vorgenommen…
Patient:innen in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion und mit bestimmten Risikofaktoren für ein schweren Krankheitsverlauf können eine sogenannte monoklonale Antikörpertherapie erhalten.
Die STIKO hat eine neue Impfempfehlung ausgegeben. Demnach wird eine COVID-19-Schutzimpfung nun auch für alle bisher noch nicht geimpften, gesunden Kinder von 5 bis 11 Jahren empfohlen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemielage besteht seit 1. Juni keine Möglichkeit mehr, bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege eine Krankschreibung per Telefon zu erhalten.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Leistungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Leistungen erbracht werden, nicht mehr mit der SNR 88240 gekennzeichnet werden.
In der Vertreterversammlung (VV) vom 30. Juni hat der KV-Vorstand den Abrechnungsprozess der Corona-Teststellen dargelegt und sich den Fragen der VV gestellt.
Die Bereitstellung der Versicherteninformation ist Teil der ärztlichen Beratung für den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT. Ärzt:innen können den Flyer bei der KV Berlin bestellen.
Das Impfangebot richtet sich an Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko oder der Gefahr für einen schweren Krankheitsverlauf. Die Impfungen finden vorrangig in HIV-Schwerpunktpraxen statt.