Themen für Ärzt:innen
Für die Zweitmeinung können Sie bei Vorliegen einer Abrechnungsgenehmigung Ihre arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale abrechnen. Wenn Sie ergänzende Untersuchungen für notwendig erachten sollten, können diese ebenfalls mit einer medizinischen Begründung vorgenommen werden. Zusätzlich ist eine indikationsspezifische Kennzeichnung aller erbrachten Gebührenordnungspositionen (GOP) im freien Begründungsfeld (Feldkennung: 5009) des Praxisverwaltungssystems (PVS) mit einem der aufgeführten Codes notwendig:
| Zweitmeinungsverfahren bei | Kennzeichnung im freien Begründungsfeld |
| Mandeloperation | 88200A |
| Gebärmutterentfernung | 88200B |
| Schulterarthroskopie | 88200C |
| diabetisches Fußsyndrom | 88200D |
| Kniegelenkersatz | 88200E |
| Wirbelsäule | 88200F |

