Terminmeldung
Am einfachsten nutzen Praxen hierfür den eTerminservice. Diesen erreichen Sie im Sicheren Netz der KVen (SNK) über das Online-Portal der KV Berlin unter "Anwendungen der KBV" > „eTerminservice“.
Eine Anleitung zur Nutzung des eTerminservice finden Sie hier.
Wenn Sie selbst keinen Zugang zum eTerminservice haben, können Sie der Terminservicestelle Ihre Termine auch per Meldebogen melden. Die TSS stellt dann für Sie die Termine im eTS ein. Die Meldebögen finden sie hier.
Mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind Vertragsärzt:innen sowie Vertragspsychotherapeut:innen verpflichtet, Termine für die Terminservicestelle (TSS) zur Verfügung zu stellen (§ 75 Abs. 1b Satz 20 SGB V).
Die KV Berlin ermittelt in jedem Quartal, wie hoch der Bedarf pro Fachgruppe ist. Die jeweils aktuelle Liste, wie viele Termine pro Versorgungsauftrag zu melden sind, ist hier einzusehen. Bei den aufgeführten Fachgruppen übersteigt die Nachfrage das derzeitige Angebot.
Fachgruppen, die im Moment nicht gelistet sind, sind gebeten, weiterhin Termine im praktizierten Umfang zu melden. Sonst besteht die Gefahr, dass auch in anderen Fachgruppen die Meldepflicht von der KV durchgesetzt werden muss.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Dies kann je Termin(-serie) individuell festgelegt werden. Standardwert ist zwei Tage. Wenn der „Minimale Buchungsabstand" nicht individuell angepasst wird, bedeutet das: Angebotene Termine, die zwei Tage vor dem Termindatum noch nicht von der Terminservicestelle gebucht wurden, können von der Praxis anderweitig vergeben werden.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Terminvermittlung
„Akut“ bedeutet, dass der Beginn der Behandlung sofort, spätestens am Folgetag der Feststellung erfolgen muss. Hierbei hat sich nach Anruf bei der 116117 und anschließender medizinischer Ersteinschätzung durch SmED (Standardisierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) eine besondere Dringlichkeit mit einer ärztlichen Versorgung spätestens am Folgetag ergeben.
„Dringlich“ bedeutet, dass von behandelnden Ärzt:innen eine dringende Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde. Die Terminvermittlung kann als Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) oder mit einer üblichen Überweisung plus Vermittlungscode, der die Dringlichkeit bestätigt, erfolgen (TSS-Terminfälle). Der HA-Vermittlungsfall kann nur von Hausärzt:innen ausgelöst werden, TSS-Terminfälle auch von anderen Fachgruppen. Bei einer Überweisung mit einem Vermittlungscode hat die Terminservicestelle der KV (TSS) innerhalb einer Woche (Wochenfrist) einen Termin zu vermitteln, der nach Ablauf der Wochenfrist innerhalb von 4 Wochen (also 35 Tagen) liegt.
Die Terminservicestelle soll Patient:innen grundsätzlich innerhalb einer Woche zu Hausärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen vermitteln.
| Vermittlung zu | Überweisung/Code | Zeitraum |
| Hausärzt:innen Kinder- und Jugendärzt:innen (inkl. U-Untersuchungen) | nein | 4 Wochen |
| Fachärzt:innen | ja (Ausnahme: Augenärzt:innen sowie Gynäkolog:innen) | 4 Wochen |
| Psychotherapeut:innen | nein: für Psychotherapeutische Sprechstunde ja: für Akutbehandlung (PTV 11) ja: für Probatorik (PTV 11) | 4 Wochen |
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Nein. Aufgabe der Terminservicestelle (TSS) ist die Vermittlung von Psychotherapie- sowie Haus-/Facharztterminen. Eine direkte Vermittlung in eine konkrete Auftragsleistung ist nicht möglich. Die TSS wird den Patient:innen anderweitige Hilfestellungen zur Verfügung stellen.

