Für die Aufklärung und Beratung zum Zweitmeinungsverfahren können die indikationsstellenden Ärzt:innen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 einmal im Krankheitsfall abrechnen. Die Leistung muss eingriffsspezifisch mit einem Buchstaben gekennzeichnet werden:

Zweitmeinungsverfahren beiKennzeichnung der GOP
Mandeloperation01645A
Gebärmutterentfernung01645B
Schulterarthroskopie01645C
diabetisches Fußsyndrom01645D
Kniegelenkersatz01645E
Wirbelsäule01645F

 

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