Im „Besonderen Teil“ der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren ist aufgeführt, für welche planbaren Eingriffe Patient:innen einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung haben. Die Richtlinie ist auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses veröffentlicht.
 

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