Nein. Neupraxen können zunächst keine Abschläge über die Abfrage im Online-Portal an die KV melden. Das Verfahren bleibt wie bisher: Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzt:innen melden bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung ihre Fallzahlen telefonisch an die für sie zuständige Ansprechperson des Arztkontokorrentteams oder per E-Mail an arztkontokorrent@kvberlin.de. Psychotherapeut:innen melden bitte die von der Krankenkasse genehmigten Wochenstunden. Die Meldung muss bis spätestens zum 18. eines Monats erfolgen.
An dieser Meldung, zusammen mit dem Fachgruppendurchschnitt, bemisst sich die Festlegung der Abschlagszahlungen.
Weitere Informationen zur Anpassung der Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.

