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Themen für Ärzt:innen

Sie können über das Online-Portal einen Antrag stellen, wenn durch einen außergewöhnlichen und/oder durch Arzt/Ärztin unverschuldeten Grund eine niedrige arztindividuelle Fallzahl im Aufsatzquartal abgerechnet wurde. Anträge zur Erhöhung Ihres RLV/QZV stellen Sie über das Online-Portal der KV Berlin unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge RLV/QZV ab I-2023“. 

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