Bei Anästhesist:innen werden Nebenbetriebsstätten bei der Einrichtung der TI insoweit nicht berücksichtigt, als das sie nicht für jede Nebenbetriebsstätte die Telematikinfrastruktur vorhalten müssen. Sie bekommen eine komplette Erstausstattung für die Haupt-BSNR plus ein mobiles Kartenterminal für die Nebenbetriebsstätten erstattet. In dem Fall werden auch zwei Praxisausweise bezahlt.

