Für den Anspruch auf Kostenerstattung ist kein gesonderter Antrag notwendig. Die in der Vertragsarztpraxis vorhandene Konnektorversion scheint üblicherweise in der Abrechnungsdatei auf und dient der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin als Nachweis, um die Anspruchsberechtigungen für die Kostenerstattung zu verifizieren.

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