Die Anzahl der Abstrich-Entnahmen (PCR- wie auch Antigen-Schnelltests) bei asymptomatischen Patient:innen melden Sie bitte im Online-Portal unter dem Menüpunkt „Coronavirus-Abfragen“ – „Abrechnung nach TestV“.
Ab dem 01.02.2023 können über das Portal keine Korrekturen bzw. Nachtragungen mehr eingereicht werden. Sie können ab sofort nur noch einen Monat rückwirkend Leistungen abrechnen. Leistungen, die bis zum 30. November 2022 erbracht wurden, sind spätestens bis zum 31. Januar 2023 bei der KV Berlin abzurechnen, das gilt auch für etwaige Korrekturabrechnungen. Bitte reichen Sie Ihre (Korrektur-) Abrechnungen schriftlich unter Angabe Ihrer BSNR bei der KV Berlin (Corona-Testzentren-Berlin@kvberlin.de) ein.
Die Vergütung erfolgt in der folgenden Höhe:
- bei Nachweis der Anspruchsgrundlage: 7 Euro für den Abstrich (inklusive Beratung und Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses über das Testergebnis einschließlich COVID-19-Testzertifikat) (bis 30. Juni 2022: 8 Euro)
- bei Bürgertests mit Eigenbeteiligung (neu seit 1. Juli 2022) werden 4 Euro für den Abstrich vergütet (dazu kommen die 3 Euro Zuzahlung durch die getestete Person)
Abstriche für PCR-Testungen von symptomatischen Personen werden seit dem 1. April 2022 nicht mehr nach EBM vergütet. Die GOP 02402 und 02403 wurden entsprechend gestrichen. Der Abstrich ist in diesem Fall in der jeweils abrechenbaren Versicherten-, Grund-, Konsiliar- beziehungsweise Notfallpauschale enthalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Da die Testkits vom Labor gestellt werden, können diese nicht als Sachkosten für Abstriche abgerechnet werden, sofern die Auswertung des Abstriches durch das Labor erfolgt ist.
Alle Informationen zur Abrechnung und Vergütung der Abstriche finden Sie auf der Themenseite.

