Die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien wird zum 1. April als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die Steigerung wird nicht auf zwei Prozent festgeschrieben, sondern wird anhand der Versichertenentwicklung in Berlin ermittelt. Die Werte lagen in den letzten Quartalen immer so bei einem Prozent.
Ärzt:innen in Weiterbildung arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht der weiterbildungsbefugten Ärztin oder des weiterbildungsbefugten Arztes. Daher stellen sie selbst keine Verordnungen aus. Kassenrezepte (Muster16) und Heilmittelverordnungen (Muster 13, 16, 18) werden nur von der Vertragsärztin oder…
Die telefonische AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist keine Verpflichtung. Ärzt:innen können selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder ihre Patient:innen nur nach sorgfältiger Untersuchung als arbeitsunfähig beurteilen.
Für die digitale Anwendung „Invirto“ bei Angststörungen gibt es ab 1. April eine neue Leistung im EBM. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „elona therapy Depression“ im MBV-Ä festgelegt.
Aufgrund der noch zu geringen Bestellzahlen ruft das Paul-Ehrlich-Institut die Arztpraxen erneut zur Vorbestellung des Grippeimpfstoffs für die Saison 2023/2024 auf.
Ab dem 1. April ist die Ausstellung einer Telefon-AU nur noch möglich, wenn eine Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Auch weitere Corona-Sonderregelungen enden.
Für die angeordnete Quarantäne seitens des Gesundheitsamtes können Sie eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit dem 13. Februar 2023 besteht keine generelle Quarantänepflicht für Personen, die mit dem…
Ab dem 1. Juli 2022 sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse zu senden. Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie für den Versand der eAU erfüllen:
Anbindung an die TI Konnektor-Update (eHealth-Konnektor oder ePA-Konnektor)…
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen über eine Patient:in / einen Patienten gespeichert und den Behandlungsteilnehmer:innen zugänglich gemacht werden. Damit ist eine fall- und…
Ja, die Praxen sind angehalten, die technischen Voraussetzungen für die ePA bis zum 30. Juni 2021 zu erfüllen, da andernfalls eine Honorarkürzung in Höhe von 1 Prozent droht (§341 Abs. 6 SGB V). Sofern bei Ihnen die Kürzung aufgrund der nicht eingeführten elektronischen Patientenakte mit der…
Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie für die ePA erfüllen:
Anbindung an die TI Konnektor-Update ePA-Konnektor (Update-Stufe PTV 4) Update des Praxisverwaltungssystems (ePA-Modul) elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2 für die elektronische Signatur (QES). Einige Daten der ePA…
Ja, Patient:innen haben einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch hin medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung in die elektronische Patientenakte (ePA) eingetragen werden (§ 346 Absatz 1 und Absatz 3 SGB V).
Wenn Patient:innen die Eintragung von alten Dokumenten wünschen,…
Für die Umsetzung der technischen Voraussetzungen erhalten Sie eine einmalige Pauschale in Höhe von 120 Euro. Anschließend werden Betriebskosten in Höhe von 1 Euro je Quartal erstattet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zu den TI-Anwendungen.
Auch in der hausarztzentrierten Versorgung erhalten Hausärzt:innen einen Zuschlag von 15 Euro, wenn sie dringende Termine an Fachärzt:innen vermitteln.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung der Psychotherapie angepasst und die Bewertung der Leistungen rückwirkend zum 1. Juli 2022 angehoben.
Änderungen im EBM betreffen die ärztlichen Leistungen der Radiosynoviorthese, die Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten sowie die Infusionstherapie mit Roctavian bei schwerer Hämophilie.
Arztpraxen mit hohem Energieverbrauch können sich für 2023 Kosten für zusätzliche Stromkosten erstatten lassen. Die KV Berlin erarbeitet derzeit ein entsprechendes Antragsverfahren.