Mit der Abrechnung für das 1. Quartal 2022 hat die KV Berlin erstmals direkt über das Regelwerk prüfen lassen, ob für die Abrechnung von Chronikerpauschalen bei Versicherten der AOK Nordost die Abrechnungsvoraussetzungen vorlagen.
Ob eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung vorliegt,…
Nein. Der TSS-Terminfall und der Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) unterscheiden sich.
Beim HA-Vermittlungsfall stellt die hausärztliche Praxis (auch Kinder- und Jugendmedizin) die dringende Behandlungsbedürftigkeit fest und vermittelt im Regelfall einen Termin bei dem innerhalb von…
Nein. Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen können gemäß § 24 Abs. 12 des Bundesmantelvertrages nur zum Konsiliarverfahren überweisen, das in den Psychotherapie-Richtlinien geregelt ist.
Die Feldkennungen (FK) dienen den Praxen zur korrekten Abrechnung der Leistungen nach TSVG. Die wichtigsten FK sind:
Feld Erklärung 5003 BSNR der Praxis, in die vermittelt wurde 4103 Vermittlungsart (1 ≙ TSS-Terminfall, 2 ≙ TSS-Akutfall, 3 ≙…
Ja, beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) ist eine Überweisung zwingend notwendig. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Hausarzt/Hausärztin vereinbart Termin mittels direktem Kontakt (z. B. telefonisch) mit dem Facharzt / der Fachärztin oder Hausarzt/Hausärztin bucht Termin über…
Nein, beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) ist kein Vermittlungscode notwendig. Für was auf dem Überweisungsschein anzugeben ist, siehe FAQ 3798.
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw.…
Die Terminvermittlung ist beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) nicht zwingend per Telefon notwendig. Stimmen Sie individuell mit den jeweiligen Facharztpraxen ab, wie die Vermittlung erfolgen soll.
Nein. Wenn die Hausarzt-Praxis Patient:innen vermittelt hat und den Zuschlag für den Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) abrechnet, wird – unabhängig von der Abrechnung der Fachärzt:innen – eine entsprechend korrekte Vergütung vorgenommen.
Wenn Sie Patient:innen im Rahmen eines Hausarztvermittlungsfalls (HA- Vermittlungsfall) behandeln und das entsprechend in der Abrechnung kennzeichnen, wird Ihnen der Vermittlungsfall – unabhängig von der Abrechnung des Hausarztes / der Hausärztin – korrekt vergütet.
Nein, denn die BSNR der überweisenden Praxis wird bei der Formularbedruckung automatisch eingefügt. Eine zusätzliche Nennung ist beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) nicht erforderlich.
Alle Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen haben die Pflicht, (Neu-)Patient:innen aufzunehmen und zu behandeln– soweit die Kapazität nicht erschöpft ist. Die Ablehnung der Aufnahme neuer Patient:innen schließt bei Erreichen der Kapazitätsgrenze auch das Angebot auf Terminangebot nach…
Es ist zulässig, den Patient:innen den Weg über die 116117 oder den eTerminservice zu empfehlen. Zum Beispiel für eine schnellere Terminvermittlung. Weigert sich eine Praxis dennoch einen Termin zu vergeben, ggf. auch über einen eigenen Dienstleister, beachten Sie hierzu die FAQ 3804.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet. Ohne einen dringlichen Behandlungsbedarf besteht weder das Recht, den Zuschlag zur Versichertenpauschale (GOP 03008/04008) für den Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) abzurechnen, noch einen HA-Vermittlungsfall in der fachärztlichen Praxis…
Nein, beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) gilt die Überweisung für die Praxis. Den Termin kann der Arzt/ die Ärztin übernehmen, die am ehesten einen freien Termin hat.
Um die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis zu finden, bei der Sie im Rahmen des Hausarztvermittlungsfalls (HA-Vermittlungsfall) einen Termin vereinbart haben, nutzen Sie im am besten die „Kollegensuche“ der KBV. Diese erreichen Sie im Sicheren Netz der KVen (SNK) über das Online-Portal…
Fachärzt:innen finden die fachgruppenspezifischen GOP zur Abrechnung „Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall“ zum Beispiel auf der Website der KV Berlin.
Nein. Die Kolleg:innen können die Behandlung nicht einfach als Hausarztvermittlungsfall ((HA- Vermittlungsfall) abrechnen. Bei der Praxisgemeinschaft handelt es sich um zwei selbständige Praxen. Daher kann der Behandlungsfall nicht nach Belieben neu zugeordnet werden. Allerdings liegt bei einem…
Ja. Sie können die Behandlung als Hausarztvermittlungsfall ((HA- Vermittlungsfall) abrechnen. Das Wesen der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) besteht gerade in der gemeinsamen Behandlung der Patient:innen. Daher können fachgleiche Partner:innen der BAG den Termin übernehmen. Bitte beachten: Das…
Im Unterschied zu einer „normalen“ Überweisung erfolgt die Terminvermittlung durch die Hausarztpraxis, wodurch allen Beteiligten klar ist, dass es sich um einen HA-Vermittlungsfall handelt. Die Überweisung enthält keine Hinweise auf BSNR oder Name des Facharztes / der Fachärztin. Ein…