Zum 1. Januar 2023 wurden unter anderem die Vorgaben zur Tumordokumentation und das Verfahren zur Sicherung der histopathologischen Befundqualität angepasst.
Ab 2023 gelten wieder die regulären Fortbildungsanforderungen. Zudem kann die Kostenpauschale 86516 auch im Rahmen von Arzneimittel-Härtefallprogrammen abgerechnet werden kann.
Neben Fachärzt:innen können nun auch Hausärzt:innen für die Terminvermittlung zu anderen Fachärzt:innen den eTerminservice der KV Berlin nutzen und so schnell Termine für Patient:innen buchen.
Zum 1. Januar 2023 wurde die Grundgesamtheit für Dokumentationsprüfungen angepasst. Hierbei hat sich die Auswahl der zu überprüfenden Ärzt:innen geändert.
Wer sich nach einer Coronainfektion zur Beendigung der Absonderung „freitesten“ lassen will, muss den Test künftig selbst zahlen. Der Bund hat das Testangebot weiter eingeschränkt.
Der Bund schränkt das Testangebot weiter ein. Seit 16. Januar besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertests zur „Freitestung“ nach einer Corona-Infektion zum Beenden der Absonderung.
Ab dem 1. April 2023 sind die psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung in die jeweilige Grundpauschale einkalkuliert. Die bisher zur Abrechnung verwendeten GOP werden gestrichen.
Ärzt:innen erhalten jeweils einen Zuschlag auf die Versicherten- und Grundpauschale, wenn sie im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 Kinder wegen Atemwegserkrankungen behandelt haben.
KV Berlin und Berliner Feuerwehr informieren mit einer Kampagne über den richtigen Umgang mit den beiden Notfallnummern – denn nicht jede gesundheitliche Beschwerde ist gleich ein Fall für den Notruf.
Im Zentrum der Kampagne stehen die beiden Notfallnummern 116117 und 112. Ein Infofilm und Beiträge auf Social Media sollen die Berliner:innen so im Umgang mit den beiden Nummern sensibilisieren.
Das KV-FlexNet wird 2023 abgeschaltet. Praxen sollten die nächste Quartalsabrechnung vorzugsweise über die TI einreichen oder einen kommerziellen Verbindungsdienst in das Sichere Netz der KVen nutzen.