Um die gewünschte Aktion durchzuführen, müssen Sie über die Telematikinfrastruktur (TI) oder das Sichere Netz der KVen (mit Yubikey) im Online-Portal angemeldet sein.
Hinweis: Praxen, die ab August 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten keinen Yubikey-Schlüsselanhänger für den…
Versuchen Sie bitte, sich erneut einzuloggen. Falls das funktioniert, und die zuvor eingegebenen Daten nicht weg sind, spricht alles dafür, dass Sie Ihren Zugang weiter nutzen können.
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar 2023 angehoben. Außerdem können Dialyseärzt:innen den Infektionszuschlag bei COVID-19-Patient:innen dauerhaft abrechnen.
Aufgrund aktueller Lieferengpässe bei Arzneimitteln haben die AOK Nordost und die Ersatzkassen (vdek) Sonderregelungen für die Verordnung von Kinderarzneimitteln beschlossen.
Die KV Berlin hat zum 1. März 2022 die ärztliche Besetzung in den Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams beendet. Für Impfdienste setzen Sie sich bitte mit der Berliner Hilfsorganisation in Verbindung, die die jeweilige Impfstelle betreibt.
Ärzt:innen, die weiterhin an Impfdiensten interessiert…
Ärzte:innen: Der Abschlag errechnet sich wie folgt: Sie melden uns spätestens bis zum 18. monatlich Ihre Fallzahl, welche auf das Quartal hochgerechnet wird. Der Wert wird dann mit dem festgelegten Fallwert multipliziert.
Psychotherapeuten: innen: Der Abschlag errechnet sich aus…
Ja, es gehört zu Ihrer vertragsärztlichen Pflicht sämtliche Umstände, die für die Gewährung von Abschlagszahlungen von Bedeutung sind, der KV unverzüglich mitzuteilen. Beachten Sie, dass daraus kein Anspruch auf individuelle Anpassung des Abschlages innerhalb desselben Quartals resultiert.
Nein. Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der von der KV berechnete maximale Abschlag. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage im Online-Portal angezeigt.
Weitere Informationen zur Anpassung einer Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.
Die Mitteilung einer neuen Bankverbindung ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular. Sie können dieses dann eingescannt per E-Mail an die Mitarbeitenden im Arztkontokorrent (arztkontokorrent@kvberlin.de), per Post oder per Fax (030 / 31 003-50799) übersenden.
Sie müssen zunächst nichts tun. Ihr monatlicher Abschlag wird entsprechend gekürzt oder Sie werden von der KV Berlin aufgefordert den Betrag zurück zu überweisen.
Die dritte und letzte Erstattungsrunde ist im Juli 2021 erfolgt.
Der Erstattungsbetrag wurde auf das Honorarkonto zu Ihrer BSNR überwiesen, eine gesonderte Mitteilung über die Zusammensetzung erfolgte nicht.
Bitte beachten: Die KV Berlin kann für seit Juli 2021 beschaffte persönliche…
Die Abschlagszahlung wird zum drittletzten Bankarbeitstag ausgezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hinweis: Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.