Eingeschränkter Anspruch auf Bürgertests seit 25. November, abgesenkte Vergütung ab 1. Dezember und keine präventiven Coronatests ab März 2023 – das sieht die neue Coronavirus-Testverordnung vor.
Die Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement für das Erfassungsjahr 2022 findet von Anfang Januar bis voraussichtlich Mitte Februar 2023 statt.
Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung wird der Anspruch auf Bürgertestungen deutlich eingeschränkt. Lesen Sie hier, welche Personen weiterhin einen kostenlosen Test erhalten.
Mit Start der AKI-RL zum 1. Januar werden neue Leistungen zur Potenzialerhebung und Verordnung in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist nur mit Genehmigung der KV Berlin möglich.
Für die Wochen ab dem 26. Dezember und 2. Januar müssen Praxen den Impfstoff bis zum 20. Dezember auf zwei Rezepten bestellen. Die Auslieferung des COVID-19-Impfstoff von Sanofi verzögert sich.
In Ihrer Abrechnungsdatei können Sie anhand des Hinweises zur Feldkennung „KVDT-F0224“ prüfen, ob die für die elektronische Patientenakte (ePA) notwendigen technischen Komponenten in der jeweiligen Betriebsstätte vorhanden sind. Wenn Ihre ePA-Einführung hinterlegt ist, dann sollte Ihnen folgender…
Nein, sofern Patient:innen der Praxis vorab eine Zugriffsberechtigung erteilt haben, ist es nicht erforderlich, dass diese Personen bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) anwesend sind.
Nein. Die biografische Anamnese (GOP 35140 und 35142) ist Teil der einer Psychotherapie vorausgehenden Diagnostik und kann auch abgerechnet werden, wenn darauf keine Psychotherapie — da nicht indiziert oder unzweckmäßig — folgt. Sie kann aber nicht während einer laufenden Psychotherapie abgerechnet…
Die KBV stellt labordiagnostische Empfehlungen als neuen Service für die Praxis bereit und beginnt mit zwei Ausgaben zur Labordiagnostik bei Schilddrüsenerkrankungen.
Die audiometrische Untersuchung stellt ab dem 1. Januar 2023 kein Genehmigungsverfahren mehr dar, weshalb eine Antragstellung entfällt. Auch das audiometrische Wartungsprotokoll entfällt ab Q1/2023.
Ab dem 1. Januar müssen Praxen gesetzlich Versicherten keine zweite ausgedruckte AU-Bescheinigung mehr aushändigen. Arbeitgeber rufen diese digital bei der Krankenkasse ab.
Ab dem 1. Januar müssen Telemedizinische Zentren Daten für die jährliche Jahresstatistik zum Telemonitoring Herzinsuffizienz erheben. Zudem treten in diesem Bereich mehrere EBM-Änderungen in Kraft.
Termine, die durch die Terminservicestelle (TSS) oder Hausärzt:innen vermittelt wurden, werden ab dem 1. Januar höher vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Details geeinigt.
Neue ambulante Eingriffe und höhere Vergütungen – KBV und GKV-Spitzenverband haben zu Januar 2023 EBM-Änderungen beschlossen, um das ambulante Operieren zu fördern.
Vor planbarer Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie) besteht ab 1. Januar 2023 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.