Coronavirus-Impfverordnung: Registrierung bei der KV Berlin zur Abrechnungen von Leistungen nach CoronaImpfV
Die Abrechnung der nach Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) durchgeführten Leistungen erfolgt mit der KV Berlin. Zur Meldung der durchgeführten Leistungen (Abrechnungsdaten) ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Dazu nutzen Sie bitte das untenstehende Formular.
Folgende Leistungserbringer können nach Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen und die Impfungen mit der KV Berlin abrechnen:
- Ärzt:innen in rein privatärztlichen Praxen (seit 7. Juni 2021)
- Betriebsärzt:innen und überbetriebliche Dienste von Betriebsärzt:innen (seit 7. Juni 2021)
- Einrichtungen des ÖGD (seit 1. September 2021)
- Krankenhäuser (seit 1. September 2021)
- Zahnarztpraxen, die nicht an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen (seit 25. Mai 2022)



